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7 Prüfung
"Die staatliche 1. Teilprüfung als Nichtschüler/-in wird normalerweise wie
die Prüfung zum Abschluß der schulischen Erzieherausbildung an einer/m
staatlichen Fachschule / Berufskolleg für Sozialpädagogik abgelegt. In der
Regel wird bei Nichtschülerprüfungen in allen Lernmodulen schriftlich
geprüft. Mündliche Prüfungen in einzelnen Lernmodulen schließen sich bei
Bedarf an.
Die Prüfung findet in der Regel einmal jährlich statt unter den von den
zuständigen Schulaufsichtsbehörden festgelegten Rahmenbedingungen.
Nach erfolgreich abgeschlossener 1. Teilprüfung folgt das einjährige
Berufspraktikum, das von einer Fachschule begleitet werden muss.
Zuletzt wird die 2. Teilprüfung an einer Fachschule abgelegt.
Nach deren erfolgreichem Bestehen dürfen Sie den Titel "staatlich anerkannte
Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher" tragen."
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